|  | Domain als Gattungsbezeichnung.  Grundsätzlich ist der Handel wie auch die Benützung einer beschreibenden (Branchen-, Produkt-) Domain rechtlich zulässig. Da gab es jedoch ein Urteil des OLG Hamburg 
                "mietwohnzentralle.de", wo die Benützung von nur einem Unternehmen untersagt wurde und zur Rechtsunsicherheit geführt hat. Das betrifft eher die ".de"-Domains. Die ".com"/".info"-Domains sind 
                davon weniger betroffen, da darüber US-Gerichte entscheiden sollten und dort gilt: "first come, first serve"Hier die Begründung des Gerichts:
 "Tritt ein Unternehmen unter einer 
                Branchenbezeichnung im Web auf, so führt dies zu einer unzulässigen Verzerrung des Wettbewerbs. Aufgrund der Tatsache, dass es jeden Domain-Namen nur ein einziges Mal geben kann, liegt eine faktische Monopolisierung des 
                Gattungsbegriffes vor. Dies führt zu einer wettbewerbswidrigen Kanalisierung von Kundenströmen."
 Diese Argumentation zu entkräften und vorzubeugen ist ganz einfach. Natürlich könnten 
                dann die Mitbewerber, auf Verlangen, unter der beschreibenden Domain - z.B. " Board-PC
                 " auch auftreten - gegen entsprechende Miete, die vom Domaineigner bestimmt wird. Eine beschreibende Domain wäre dann wie ein Telefonbuch, Branchenverzeichnis, Fachzeitschrift = Webportal. Jeder dürfte sich dann gegen Bezahlung eintragen und inserieren. 
                Der Domaineigner bestimmt jedoch die Preise und die Plätze!!!
                 So kann er sogar die Erwerbskosten schneller amortisieren. Möglich wäre auch s.g. Subdomains gegen Bezahlung einzurichten - wie z.B. "
                mayerhofer.board-pc.com"  <<< zurück   |